Sportförderung für Anlässe
Swisslos ist die schweizerische Lotteriegesellschaft für die Kantone der Deutschschweiz und des Kantons Tessin. Die nicht an Lottogewinner ausbezahlten Beträge fliessen hauptsächlich in die kantonalen Lotteriefonds und werden grösstenteils (70%) für gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Natur und Soziales eingesetzt. 30 Prozent der Beiträge geht direkt in den Swisslos Sportfonds des Kanton Zürich, wo sie für gemeinnützige Sportprojekte zur Verfügung stehen.
Organisatoren von Anlässen können beim Zürcher Turnverband (ZTV), beim ZKS - Zürcher Kantonalverband für Sport oder beim Sportamt Kanton Zürich Anträge zur Unterstützung von Sportförderung stellen. Für die Anträge gelten die Richtlinien des Sportamtes und des ZKS und müssen nach folgender Aufteilung an die entsprechenden Stellen eingereicht werden:
Unterstützung von Sportveranstaltungen im Vereins- und Verbandssport
- Kantonale ZTV-Anlässe (z.B. Kant. Jugendsportage, Kant. Meisterschaften usw.)
- Regionale ZTV-Anlässe (z.B. RMS, Regionale Jugendwettkämpfe usw.)
- Anlässe anderer Verbände, welche von ZTV-Vereinen organisiert werden (z.B. Schweizer Meisterschaften)
Link Sportförderung ZKS »
Antragsformular mit ZKS Login (Extranet ZKS) »
Antragsformular ohne ZKS Login »
Unterstützung von Sport-Grossveranstaltungen durch das Sportamt
- Das Sportamt unterstützt bedeutende und traditionelle Sport-Grossveranstaltungen mit einem Veranstaltungsbudget von über einer Million Franken (z.B. KTF, RTF usw.)
Link Sportförderung Sportamt »
Nicht unterstützt werden
- Reine Vereinsanlässe, Anlässe innerhalb der Gemeinde oder im Ausland
- Meisterschaftsspiele, Disziplinencups, Kurse, Lager, Militärische Veranstaltungen
- Kommerzielle Veranstaltungen
- Zu spät (mind. vier Wochen vor Anlass) oder unvollständig eingereichte Gesuche
Koordination Anlassbetreuung:
Geschäftsstelle ZTV
Corina Kohler
044 947 11 66